Pflegeagentur MOWA

Hier finden Sie unsere AGB für Kunden

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Pflegeagentur MOWA GbR, Inhaber Tanja u. Alfred Osenegg (kurz: MOWA), erbringt für das jeweilige, Auftrag gebende Unternehmen (kurz: Kunde) Unterstützungsleistungen bei der Besetzung freier Stellen. Der Kunde und die MOWA vereinbaren zu diesem Zweck eine Zusammenarbeit zu folgenden allgemeinen Bedingungen:

1. Leistungen und rechtliches Verständnis

Die Pflegeagentur MOWA vermittelt dem Kunde im Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung, Pflegekräfte als freie und unabhängige Mitarbeiter = Dienstleister/innen. 

Der/Die Dienstleister/ in agiert im Sinne und Rahmen einer absoluten Selbständigkeit in Kooperation zum Auftraggeber und ist grundsätzlich als solcher zu werten. 

Dem/Der Dienstleister/ in obliegt die alleinige Entscheidung über Annahme und Verrichtung des von der Pflegeagentur MOWA vorgeschlagenen Auftrags. 

Dem/Der Dienstleister/ in obliegt im Sinne der Vereinbarung die alleinige Entscheidung über Einsatzzeitpunkt, Einsatzort, sowie der zu verrichtenden Arbeitsstunden pro Tag und Einsatz. 

Der/Die Dienstleister/ in untersteht keiner Weisungsbefugnis zum Kunde und ist somit kein Teil der hierarchischen Gegebenheiten im Sinne eines klassischen Arbeitnehmer –  Arbeitgeberverhältnis. 

Dem Kunden obliegt die alleinige und endgültige Entscheidung über die Beauftragung und Beschäftigung der geforderten Dienstleistung durch dem/der Dienstleister/ in. 

Überprüfung der Qualifizierung und Auswahl der vorzustellenden Person orientieren sich an der vom Kunden geforderten Spezifikation. 

 Vorstellungstermine des Kandidaten beim Kunden werden nach Absprache mit den Kunden durch die Pflegeagentur MOWA koordiniert. 

2. Honorar
Der Honoraranspruch der MOWA entsteht nach beidseitiger Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrag durch den/der Dienstleister/in und den Kunden in voller Höhe.
Die Höhe des Honorar ergibt sich aus dem schriftlichen abzuschließenden Provisionsvertrag.

Der Kunde erhält den zu Unterzeichneten Dienstleistungs- und Provisionsvertrag und hat diese (Fotokopie), spätestens eine Woche nach Unterzeichnung des Vertrages zwischen Kandidat und Kunde, zur Berechnung des Honorars vorzulegen. Nach Rechnungsstellung durch die MOWA ist der sich hieraus ergebende Betrag innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die MOWA berechtigt, eine Mahngebühr zu erheben. Diese beträgt für alle Zahlungserinnerungen 5,00 €, für zweite Mahnungen wird zusätzlich eine Mahngebühr von 4,00 € erhoben, die dem fälligen Rechnungsbetrag addiert werden.
Das Honorar versteht sich zuzüglich MwSt. zu dem jeweils gesetzlichen Prozentsatz.
Werden die ursprünglich vom Kunden gemachten Angaben zur Beschäftigung des zu vermittelten Kandidaten nachträglich geändert, ist der Kunde verpflichtet, die MOWA unverzüglich über diese Tatsache und den vorgesehenen Umfang in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Erweiterung der Beschäftigung stehen der MOWA hierfür Provisionsansprüche zu.
Eine Weitervermittlung an Dritte ist der MOWA in jedem Falle mitzuteilen und entbindet nicht von der Zahlung der vereinbarten Provision. Im Falle der Weitervermittlung erhält die MOWA die Provision in Höhe der bisherigen Vereinbarung.

3. Haftung/Gewährleistung
Die Haftung der MOWA für Schäden jedweder Art ist ausgeschlossen, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt.
Die MOWA kann keine Gewähr dafür übernehmen, geeignete Personen vorzustellen. Die Faktoren der Marktsituation, der Stellenanforderung sowie der persönlichen Qualifikation liegen außerhalb der von der MOWA beeinflussbaren Sphäre.
Die MOWA übernimmt keine Gewähr für Eigentum vor qualifizierter Stellenbewerber. Für Schäden jeglicher Art, die durch nicht zustande gekommene Besetzung entstanden sind, kann die MOWA nicht haftbar gemacht werden. Die Entscheidung zur Einstellung vertraglichen Bindung einer bestimmten Person liegt ausschließlich beim Kunden. Hierfür besteht seitens der MOWA keine Einstandpflicht. Die Haftung für ein Auswahlverschulden ist ausgeschlossen. Unwahre und unvollständige Angaben seitens der vermittelten Kandidaten, sowie des Kunden gegenüber MOWA schließen eine Haftung aus. Die Überprüfung der von dem Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein den Auftraggebern.

4. Loyalität
Der Kunde verpflichtet sich, für den Zeitraum von 12 Monaten nach Übersendung eines Profils oder der Vorstellung eines Kandidaten (Dienstleister/in) durch die MOWA, mit diesem Kandidaten weder direkt noch indirekt ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen oder ihn als freien Mitarbeiter zu beschäftigen, es sei denn auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem daraus folgenden Vertrag mit der MOWA oder deren ausdrücklicher Zustimmung.
Im Falle des Verstoßes gegen Nr. 4 Absatz 1. Hat der Kunde an die MOWA eine Vertragsstrafe von 3000 €, maximal jedoch 25% der Bruttoeinnahmen der in dem Jahr beschäftigen Person, zu bezahlen.

5. Sonstige Vereinbarungen
Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, ist, soweit rechtlich zulässig, Gelnhausen.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so werde die übrigen Bestimmungen hiervon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch eine Bestimmung zu ersetzen, durch welche der beabsichtigte Zweck, soweit möglich, in rechtlich zulässiger Weise.

Unser Credo

Kundenzufriedenheit + Dienstleisterzufriedenheit = Agenturzufriedenheit